Gerne bin ich für Dich da und freue mich auf Deine Kontaktaufnahme 079 484 17 56 oder info@kinderglueck-praxis.ch
mindTV-Methode - effizient und nachhaltig
In der Regel sind 2-3 Sitzungen pro Anliegen notwendig. Sollte eine weitere Sitzung nötig sein oder möchtest du weitere
Anliegen bearbeiten und lösen, besprechen wir das zusammen.
Bei Erwachsenen dauert die erste Sitzung 3 -3.5 Stunden und bei Kindern 1.5 - 2 Stunden, bitte plane genügend Zeit ein.
Die Folgesitzungen dauern weniger lang.
Die Kosten beinhalten die Vor- und Nachbearbeitung, die Sitzung mit der mindTV-Methode und bei Kindern die Vor- und Nachgespräche mit den Eltern.
Alter / Jahre
Erwachsene
Kinder
7-10 Jahre
11-13 Jahre
14-17 Jahre
18-21 Jahre
Erstsitzung
CHF 400.00
CHF 200.00
CHF 250.00
CHF 300.00
CHF 350.00
Folgesitzung
CHF 300.00
CHF 200.00
CHF 200.00
CHF 250.00
CHF 250.00
Kosten - Deine Kinderwunsch-Begleitung (Coaching)
Gemeinsam schauen wir von Termin zu Termin wie viel Unterstützung du brauchst und du dir von mir wünschst.
Das Erst- oder Standortgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, ob eine gemeinsame Basis zur Zusammenarbeit vorhanden ist. Es ist kostenpflichtig.
Mein Honoraransatz ist CHF 100.00 pro Stunde.
Bezahlung
Bezahlung nach jeder Sitzung in Bar oder mit TWINT möglich.
Bitte beachte, dass die mindTV-Methode und das Coaching von den Krankenkassen noch nicht übernommen werden.
Termine
Termine sind am Dienstag-, Donnerstag- und Freitagnachmittag möglich sowie ganztags am Samstag.
Terminannullation
Die Terminvereinbarung ist verbindlich. Sollte Dir etwas dazwischenkommen, ist eine Annullation bis 48h vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge. Bei kurzfristiger Abmeldung wird eine Entschädigung von CHF 100.00 fällig.
Wichtig
Ich mache keine Heilversprechen und ich diagnostiziere keine Krankheiten. Solltest Du unter schwerer Depression, Suizidalität, Herzkrankheiten oder Epilepsie leiden, ist eine Rücksprache mit Deinem Arzt notwendig. Nach sorgfältiger Prüfung halte ich es mir offen eine/einen Klientin/Klienten abzulehnen.
Zusätzlich unterstehe ich der Schweigepflicht. Für Informationen an Dritte ist eine schriftliche Aufhebung der Schweigepflicht notwendig.